Allgemeine Geschäftsbedingungen – Zertifizierung

der INSIGMA IT Engineering GmbH

Stand 01.01.2018

Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Zertifizierungen können Sie hier als PDF-Datei herunterladen.

Präambel

Die INSIGMA IT Engineering GmbH (im Folgenden “INSIGMA” oder “Wir”) freut sich, dass Sie (im Folgenden “Kunde”, “DMS-Hersteller” oder “Sie”) als Anbieter eines Dealer Management Systems (im Folgenden “DMS”) unsere Zertifizierungsdienstleistungen für die “Attestierung” der technischen “Schnittstellen” in Ihrem DMS in Anspruch nehmen. Sie setzen Ihr DMS bei Ihren Kunden (“Händlern”) ein, die über Ihr DMS Daten mit einem Vertragspartner des Händlers (“Hersteller”) austauschen. Wir prüfen die Schnittstellen zur Anbindung Ihres DMS an die IT-Systeme des Herstellers. Für die Abwicklung wird ein von uns bereitgestelltes “Kundenportal” verwendet. Die Bezahlung unserer Leistungen erfolgt über “Support Units”, die laut Preisliste erworben werden können.

 

§1 Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Bereich Zertifizierungen – nachfolgend kurz “AGB-Zertifizierungen” genannt – gelten für die vertraglichen Rechtsbeziehungen im Bereich der Schnittstellen-Attestierung zwischen uns, der INSIGMA, und Ihnen, dem DMS-Hersteller.
  2. Die Zertifizierung bzw. Attestierung von Schnittstellen ist eine der notwendigen Voraussetzungen, um vom Hersteller die Genehmigung zu erhalten, Daten über eine vom Hersteller bereitgestellte Schnittstelle auszutauschen. Die Attestierung bescheinigt, dass Ihr DMS-System in der Lage ist, Daten in für den Hersteller hinreichender Qualität zu verarbeiten bzw. zu liefern.
  3. Die Bestätigung der erfolgreichen Zertifizierung in Form eines Zertifikates oder einer schriftlichen Bestätigung erfolgt, sofern vorgesehen, durch den Hersteller.
  4. Entgegenstehende und über die Vertragsbestandteile hinausgehende Bedingungen und Regelungen werden nicht Vertragsinhalt, selbst wenn diesen nicht ausdrücklich widersprochen wird.

 

§2 Angebot, Annahme, Lieferfristen

  1. Angebote von uns sind freibleibend. Eine Auftragsbestätigung erfolgt im Wege einer Pro-forma-Rechnung an Sie. Angaben über die voraussichtliche Erstellungsdauer der Attestierung beruhen auf Schätzungen des Arbeitsumfangs auf Basis Ihrer Angaben. Sie sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich bestätigt werden.
  2. Für den Fall, dass verbindliche Termine oder Fristen nicht eingehalten werden, hat der Kunde uns eine Nachfrist von mindestens zwei Wochen mit der Erklärung zu setzen, dass er nach Ablauf der Frist vom Vertrag zurücktreten bzw. diesen kündigen wird.

 

§3 Unterlagen

  1. Verbindliche Grundlage sind die vom Hersteller bereitgestellten Dokumente (Schnittstellendokumentationen), auf die wir keinen Einfluss haben.
  2. Grundlage der Attestierung sind ebenfalls die von Ihnen bereitgestellten Dokumente bzw. Daten (Unterlagen). Sie verpflichten sich insbesondere, die zur Durchführung des Attestierungsverfahrens erforderlichen Unterlagen vollständig und unentgeltlich sowie termingerecht zur Verfügung zu stellen. Des Weiteren stellen Sie sicher, dass alle in Ihren Unterlagen enthaltenen Informationen vollständig und wahrheitsgemäß erteilt werden.

 

§4 Pflichten INSIGMA, Vertraulichkeit

  1. Wir garantieren zum Zeitpunkt der Auftragsvergabe die Genehmigung zu haben, die Zertifizierungen für den Hersteller durchführen zu dürfen.
  2. Sollten wir diese Genehmigung verlieren, werden wir Sie hierüber umgehend informieren. Ebenso werden wir Ihnen die bis zu diesem Zeitpunkt nicht verbrauchten Support Units erstatten. Eine Rückzahlung von bis zu diesem Zeitpunkt verbrauchten Support Units ist ausgeschlossen.
  3. Sobald wir vom Hersteller darüber informiert werden, dass eine Schnittstelle seitens des Herstellers jetzt oder in Zukunft nicht mehr weiter unterstützt wird oder weitere Zertifizierungen nicht mehr vorgenommen werden sollen, werden wir Sie hierüber umgehend informieren und das weitere Vorgehen gemeinsam abstimmen. Aufwendungen für eine Lösungsfindung zwischen Ihnen, dem Hersteller und uns sind kostenpflichtig. Alle bis zu diesem Zeitpunkt erbrachten Leistungen sind in jedem Fall zu vergüten. Bereits verbrauchte Support Units werden nicht erstattet.
  4. Wir verpflichten uns, alle über den Kunden zugänglich gemachten Informationen streng vertraulich zu behandeln und nur im Rahmen der mit dem Kunden vereinbarten Tätigkeit sowie für eigene vertriebliche Zwecke zu verwenden und nur dann an Dritte weiter zu geben, wenn dies im Zusammenhang mit der jeweils konkret beauftragten Dienstleistung zwingend notwendig ist. Die Vertraulichkeit gilt während der gesamten Vertragslaufzeit und auch nach der Beendigung.
  5. Unsere Datenschutzerklärung können Sie jederzeit unter www.insigma.de/datenschutz abrufen.

 

§5 Pflichten des Kunden

  1. Der Kunde trägt jegliche Kosten für Mehraufwand, der durch nicht ordnungsgemäße oder unterlassene Mitwirkung entsteht. Dies beinhaltet insbesondere Arbeiten, die aus genanntem Grund wiederholt werden müssen oder sich verzögern.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, alle wesentlichen Änderungen, die Einfluss auf die Erfüllung der Attestierung haben können, uns unverzüglich mitzuteilen. Sofern Änderungen in Ihrem DMS erfolgen, kann eine neue Attestierung erforderlich sein. Diese wird gesondert in Rechnung gestellt.

 

§6 Zusatzleistungen

  1. Im Zusammenhang mit der Attestierung werden ggfs. Schulungen oder Workshops angeboten. Diese Schulungen oder Workshops werden separat berechnet.
  2. Es besteht die Möglichkeit über ein Ticketsystem kostenpflichtige Anfragen bei uns zu stellen. Des Weiteren besteht gegebenenfalls die Möglichkeit, Fragen über ein von uns bereitgestelltes Forum zu klären. Wir behalten uns vor, nicht alle Fragen zu veröffentlichen und haften nicht für die Richtigkeit der dort gegeben Antworten.

 

§7 Schulung oder Workshops

  1. Eine Basisschulung ist seitens des Herstellers verpflichtend. In Ausnahmefällen kann diese Verpflichtung entfallen. Der Kunde hat keinen Anspruch auf einen bestimmten Referenten. Der Referent unterliegt keinen festen Weisungen im Hinblick auf die Durchführung der Schulung. Bei Ausfall des Referenten werden wir einvernehmlich einen neuen Termin finden. Alle Schulungen werden mit größtmöglicher Sorgfalt vorbereitet und durchgeführt. Ein bestimmter Schulungserfolg wird nicht garantiert.
  2. Weiteres regeln unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen für Schulungen.

 

§8 Zahlung

  1. Die Preise der Attestierung sowie der Workshops sind Festpreise, die nach der Registrierung im Kundenportal einsehbar sind. Die Zahlung für Supportanfragen erfolgt mit Service Units, welche der Kunde bei uns erwerben kann. Preise für Support Units können der aktuellen Preisliste entnommen werden.
  2. Die Zahlung ist spätestens bis zu dem auf der Rechnung angegebenen Termin ohne Abzug fällig. Bei Überschreitung von Zahlungszielen werden Verzugszinsen nach §288 Abs. 2 BGB und eine Pauschale nach §288 Abs. 5 BGB berechnet.
  3. Die Service Units verjähren innerhalb von zwei Jahren ab Kaufdatum.
  4. Zusätzliche Aufwendungen, die nicht von uns zu vertreten sind, werden gesondert zu den jeweiligen Verrechnungssätzen verrechnet.
  5. Zurückbehaltungsrechte des Kunden sind ausgeschlossen.
  6. Rechnungsbeträge sind Nettobeträge. Der Kunde zahlt zusätzlich jeweils die zum Zeitpunkt der Rechnungserstellung gültige Umsatzsteuer in der jeweiligen Höhe.
  7. Wir sind berechtigt, Dritte mit Rechnungsstellung und Einzug zu beauftragen. Die Rechnung kann auch auf elektronischem Weg übermittelt werden.

 

§9 Vertragsdauer, Kündigung

  1. Das Vertragsverhältnis endet mit Ablauf der erbrachten Leistung von uns.
  2. Erbringt der Kunde nicht die erforderlichen Mitwirkungshandlungen oder erfordern Änderungswünsche einen zusätzlichen nicht einkalkulierten Arbeitsaufwand, dessen Mehrkosten nicht vom Kunden getragen werden, so sind wir berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen. Die bisherigen Leistungen sind dennoch zu vergüten.

 

§10 Urheberschutz

Wir behalten an den von uns erbrachten Leistungen, soweit sie urheberrechtsfähig sind, das Urheberrecht. Der Kunde darf insbesondere die ihm im Rahmen des Auftrags zugänglich gemachten Arbeitspapiere, Unterlagen und anderweitigen Hilfsmittel nur für den vereinbarungsgemäßen Zweck verwendet. Das Kopieren und Vervielfältigen bedarf unserer Einwilligung.

§11 Kundenportal

Wir stellen für den Austausch von Daten und für automatisierte Prozesse im Rahmen der Zertifizierung ein Web-Portal zur Verfügung. Der Kunde verpflichtet sich, die persönlichen Zugangsdaten vertraulich zu behandeln und keinem unbefugten Dritten zugänglich zu machen. Wir können keine Haftung für missbräuchlich verwendete Zugangsdaten übernehmen, es sei denn, wir hätten den Missbrauch zu vertreten. Weitere Angaben zur Nutzung des Kundenportals können Sie den Cloud-AGB und Nutzungsbedingungen unserer Web-Angebote entnehmen.

§12 Gewährleistung

  1. Wir geben keine Garantie für die Kompatibilität der Schnittstellen. Die Attestierung durch uns garantiert auch keinen fehlerfreien Betrieb des Datenaustauschs Ihres DMS-Systems mit dem System des Herstellers. Für evtl. daraus entstehende Schäden haften wir nicht. Sie werden uns auftretende Mängel sofort mit genauer Beschreibung des Problems und den für die Fehlerbeseitigung notwendigen Informationen schriftlich mitteilen.
  2. Hinsichtlich der Mängelansprüche gelten die Untersuchungs- und Rügepflichten gem. §377 BGB. Demnach muss der Kunde die Leistung unverzüglich nach Erhalt untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, diesen unverzüglich bei uns melden. Unterlässt der Kunde diese Anzeige, so gilt die Leistung als genehmigt. Zeigt sich der Mangel später, dann muss der Kunde den Mangel unverzüglich schriftlich anzeigen, sonst gilt er als genehmigt.
  3. Wir leisten bei vom Kunden nachgewiesenen, wesentlichen Mängeln Nacherfüllung, indem wir nach unserer Wahl für den Kunden eine neue, mangelfreie Leistung erbringen oder den Mangel beseitigen. Die Beseitigung des Mangels kann auch darin bestehen, dass wir dem Kunden zumutbare Möglichkeiten aufzeigen, um das Auftreten des Mangels künftig zu vermeiden.
  4. Schlägt die Nacherfüllung endgültig fehl, kann der Kunde die Herabsetzung der Vergütung verlangen (Minderung) oder vom Vertrag zurück treten. Schadensersatz wird nur im Rahmen der in §13 festgelegten Grenzen bezahlt.
  5. Die Gewährleistungsansprüche verjähren mit Ausnahme von Arglist innerhalb von einem Jahr nach Leistungserbringung.
  6. Eine Gewährleistung, dass der Hersteller nach der Attestierung auch die Genehmigung zum Datenaustausch erteilt, wird nicht übernommen.
  7. Wir übernehmen keine Gewährleistung für den Einsatzzeitraum der Schnittstelle. Ebensowenig geben wir eine Gewährleistung für den Zeitpunkt, ab dem der Hersteller eine neue Schnittstellendefinition oder Struktur herausgibt oder für den Datenaustausch fordert. Dies betrifft bereits zertifizierte sowie gerade im Zertifizierungsprozess befindliche Schnittstellen. Im Rahmen unsere Pflichten laut §4 suchen wir ggfs. nach Lösungen.

 

§13 Haftung

  1. Wir leisten keinen Ersatz für Schäden oder Ansprüche, die durch mangelhafte Mitwirkungshandlung verursacht worden sind. Ebenfalls haften wir nicht für die Nichtanerkennung der Attestierung durch den Hersteller, Händler oder Dritte oder bei Schadensersatzforderungen aufgrund nicht erfüllter Erwartungen.
  2. Sofern das Kundenportal zeitweise nicht erreichbar sein sollte, haften wir nicht. Es gelten unsere Cloud-AGB und Nutzungsbedingungen unsere Web-Angebote.
  3. Für Termine und Fristen, die vom Hersteller oder anderen Dritten gesetzt oder nicht eingehalten werden, übernehmen wir keine Haftung, solange wir keinen wesentlichen Einfluss hierrauf haben.
  4. Wir weisen darauf hin, dass es zwischen den schriftlichen Attestierungsvorlagen, die uns vom Ersteller/Betreiber der Schnittstelle bereitgestellt werden und ihrer tatsächlichen Implementierung Unterschiede geben kann, die auch bei ordnungsgemäßer Implementierung seitens des Kunden zu Fehlern im produktiven Einsatz führen können. Die Attestierung durch uns garantiert auch keinen fehlerfreien Betrieb. Für daraus entstehende Schäden haften wir nicht.
  5. Bezüglich Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, oder Ansprüche wegen vergeblicher Aufwendung gilt eine Verjährungsfrist von zwei Jahren ab dem Zeitpunkt, ab welchem der Kunde Kenntnis vom Schaden erlangt. Allerdings verjähren diese Schadensersatzansprüche spätestens nach drei Jahren ab dem Zeitpunkt der schädigenden Ereignisse. Die abweichend geregelte Verjährungsfrist bzgl. Sach- und Rechtsmängel (§12) bleibt hiervon unberührt und verjährt nach einem Jahr nach Erbringung der Leistung, sofern der Mangel nicht arglistig verschwiegen oder vorsätzlich verursacht worden ist.
  6. Die vorstehende Haftungsbegrenzung gilt nicht für Schäden bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei einer verschuldensunabhängigen Haftung z.B. nach dem Produkthaftungsgesetz, bei arglistig verschwiegenen Fehlern oder soweit wir eine Garantie übernommen haben.
  7. Die Haftungsbeschränkung gilt auch gegenüber Dritten, die in den Schutzbereich der Vertragsbeziehung einbezogen werden, sowie zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Arbeitnehmer, Mitarbeiter oder sonstigen Verrichtungs- und Erfüllungsgehilfen.
  8. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

 

§14 Schlussvorschriften

  1. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Vertrag ist Köln, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand bleibt hiervon unberührt.
  2. Eventuelle Widersprüche zwischen den das Vertragsverhältnis regelnden Bestimmungen sind nach folgender Rangfolge aufzulösen, wobei die jeweils zuerst genannten Regelungen Vorrang vor den nachgenannten haben:
    1. Vereinbarungen im Leistungsschein/Einzelvertrag
    2. Besondere produktbezogene Bedingungen für das jeweilige Produkt
    3. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen – Zertifizierungen
    4. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von INSIGMA
  3. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und des Internationalen Privatrechts.
  4. Sollte eine Bestimmung dieser AGB-Zertifizierungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
  5. Änderungen der zugrundeliegenden AGB, der Leistungsbeschreibung oder der Preislisten werden dem Kunden über das Kundenportal oder in Textform mitgeteilt. Diese AGB-Zertifizierungen in der jeweiligen neusten Fassung gilt für zukünftige Leistungen.
  6. Der Kunde kann Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nicht auf Dritte übertragen.
  7. Bei Zweifeln über die Auslegung dieser AGB-Zertifizierungen ist die deutsche Fassung maßgebend.